1.1 Angebote und Preisangaben sind freibleibend; Irrtümer vorbehalten. Abweichungen vom Angebot bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Dienstleisters.
1.2 Für alle Angebote behält der Dienstleister das Eigentumsrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1.3 Diese Bestimmungen treten mit Bestellung/Beauftragung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung durch den Kunden in Kraft.
2.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.
2.2 Dienstleistungen für Geschäftskunden werden nicht pauschal, sondern nach dem gültigen Stundensatz abgerechnet.
2.3 Bei Anlieferung, Installation oder Einweisung vor Ort wird die aufgewendete Arbeitszeit berechnet.
2.4 Vergebliche Anfahrten werden mindestens mit dem aktuellen Kilometersatz sowie einer Technikereinheit berechnet.
2.5 Bei vorzeitigem Abbruch durch den Kunden werden mindestens 30 € brutto (Kostenvoranschlag) sowie ggf. Anfahrtskosten berechnet. Über 30 Minuten hinausgehende Arbeitszeit wird nach Stundensatz abgerechnet.
2.6 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters.
2.7 Rechnungen sind vor Rückerhalt des Geräts fällig und sofort ohne Abzug zahlbar. Akzeptiert werden Barzahlung sowie Kredit- und Debitkarten; Zahlung auf Rechnung nur für Bestandskunden.
2.8 Der Auftragnehmer hat ein vertragliches Pfandrecht an allen im Rahmen des Auftrags übergebenen Gegenständen.
3.1 Liefertermine gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. Sie sind nicht bindend, wenn höhere Gewalt oder andere erschwerende Umstände vorliegen (z. B. Wetter, Verkehr, Streik, behördliche Anordnungen).
3.2 Bei Annahmeverzug des Kunden kann der Dienstleister Schaden oder Mehraufwand berechnen.
3.3 Der Dienstleister hat ein vertragliches Pfandrecht an übergebenen Geräten. Werden Geräte trotz mehrfacher Anmahnung nicht abgeholt oder Rechnungen nicht beglichen, dürfen sie nach 10 Wochen verwertet werden.
3.4 Ab 2 Wochen nach Abholaufforderung können 10 € Lagerkosten pro Woche berechnet werden.
3.5 Nach Ablauf von 2 Wochen haftet der Dienstleister für Beschädigung oder Verlust nur bei grober Fahrlässigkeit.
3.6 Bei spezieller Hard- oder Software können externe Dienstleister hinzugezogen werden.
4.1 Für neue Ware gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Übergabe. Mängel sind schriftlich zu melden; eingesendete Ware muss frei eintreffen.
4.2 Für normale Abnutzung und Verschleißteile wird keine Haftung übernommen. Für gebrauchte Ware besteht keine Haftung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
4.3 Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu melden. Nutzung trotz offensichtlicher Mängel schließt Gewährleistung aus.
4.4 Keine Haftung bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Überspannung.
4.5 Eigenmächtige Änderungen, Reparaturen oder Entfernen von Siegeln lassen die Gewährleistung erlöschen.
4.6 Der Kunde wird ausdrücklich auf das Risiko von Datenverlust hingewiesen. Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei vorhandenen Sicherungskopien begrenzt.
4.7 Der Dienstleister hat zweimal das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst bei Scheitern besteht Rücktritts- oder Minderungsrecht.
4.8 Liegt kein Mangel vor oder beruht dieser auf Fehlbedienung oder falscher Information, werden Prüf- bzw. Supportaufwände berechnet.
4.9 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.
4.10 Änderungen, Reparaturen oder Neuprogrammierungen von BIOS-Chips erfolgen auf Risiko des Kunden.
4.11 Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte wird nicht anerkannt.
4.12 Reparaturrisiko bei unbekanntem oder vorgeschädigtem Zustand: Elektronische Geräte können alters- oder nutzungsbedingte Vorschäden aufweisen, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar sind. Solche Vorschäden können trotz fachgerechter Arbeit zu Ausfällen führen. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die auf solche Vorschäden zurückzuführen sind, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass ihm dieses technische Risiko bekannt ist.
5.1 Beim Kauf von Software gelten zusätzlich die Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Öffnen der Verpackung erkennt der Kunde diese an.
6.1 Bei Ausfuhr der Ware ins Ausland hat der Kunde erforderliche Genehmigungen selbst und auf eigene Kosten einzuholen. Eine Versagung berechtigt nicht zum Rücktritt.
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Gerichtsstand ist Augsburg; der Dienstleister kann auch den Gerichtsstand des Kunden wählen.
7.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Regelungen bestehen.
Augsburg, 08. Mai 2023